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X² DataSystems GmbH & Co. KG | Blinke 26, 26789 Leer | info@x-quadrat.de

AGB

Stand: Januar 2016

§ 1 Geltungsbereich (1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. (2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss (1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch hinsichtlich der Preisangaben. Änderungen im Zuge des technischen Fortschritts sowie Änderungen in Form, Farbe, Gewicht und/oder sonstigen Leistungsdaten bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. (2) Mit dem Auftrag erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Verträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung oder der Ausführung des Auftrags durch uns.

§ 3 Preise, Lieferzeiten, Zahlung (1) Die von uns angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, verstehen sich alle Preise „netto“, zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer von zurzeit 19%. Soweit zwischen Vertragsschluss und Lieferdatum mehr als vier Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung gültigen Preise. (2) Liefertermine und -fristen sind stets unverbindlich, Teillieferungen sind zulässig. (3) Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 10 Tagen den Kaufpreis zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Für jede Mahnung können wir einen pauschalen Mahnkostenbetrag in Höhe von 5,00 Euro erheben. (4) Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzuverlangen.

§ 4 Nutzungsrechte (1) Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, sind die Produkte, Programme, Datenbanken und die dazugehörigen Dokumentationen der Firma X² DataSystems ausschließlich für den Eigengebrauch des Vertragspartners bestimmt, welcher ein einfaches, nicht weiter übertragbares Nutzungsrecht erhält. Datenbanken mit Adressdaten dürfen nicht zu gewerblichen oder zu Zwecken genutzt werden, die üblicherweise gewerblich verfolgt werden, insbesondere nicht für Direktmarketing und kommerzielle Adress- oder Telefonauskunftsdienste. Ohne die schriftliche Zustimmung darf der Vertragspartner weder Programme noch Dokumentationen Dritten zugänglich machen. (2) Die Änderung, Rückübersetzung überlassener Programmcodes in andere Codeformen (Dekompilierung), sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen (Reverse-Engineering), das auch nur teilweise Auslesen und Übertragen von Datenbanken und Software auf andere Speichermedien, soweit nicht zu deren vertragsgemäßer Nutzung zwingend erforderlich, sowie jede Form ihrer Weiterentwicklung oder sonstige Bearbeitung ist unzulässig.

§ 5 Gewährleistung (1) Wir leisten für Mängel der Ware nur Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. (2) Die Gewährleistungsfrist ist gesetzlich geregelt. Erst bei fehlgeschlagener Nacherfüllung können sonstige Ansprüche unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen geltend gemacht werden. (3) Falls der Kunde verlangt, dass die Nachbesserung an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden soll, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Arbeiten nicht berechnet werden, sonstige Aufwendungen aber vom Kunden zu ersetzen sind. (4) Wir weisen darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbereiche fehlerfrei arbeitet. Wir leisten Gewähr, dass die Software im Sinne der von uns herausgegebenen und zum Zeitpunkt der Auslieferung an den Käufer gültigen Softwarebeschreibung brauchbar ist und die dort zugesicherten Eigenschaften aufweist. Eine unerhebliche Minderung der Brauchbarkeit bleibt außer Betracht. (5) Mit Erwerb der Software von X² DataSystems GmbH & Co. KG wird ein Wartungsvertrag abgeschlossen. Der Wartungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und läuft zunächst für den Rest des Kalenderjahres, in dem er abgeschlossen wurde. Ist dieser Termin nach dem 30.6. des Kalenderjahres, so läuft er mindestens noch das folgende volle Kalenderjahr. Anschließend verlängert sich der Wartungsvertrag automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht 3 Monate vor Ablauf des Vertragsjahres von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird.

§ 6 Mängelanzeige (1) Unternehmer müssen uns Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Erhalt der Ware schriftlich anzeigen, andernfalls sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen. Versteckte Mängel müssen uns unverzüglich nach Entdeckung mitgeteilt werden.

§ 7 Mängelhaftung (1) Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. (2) Wir gewährleisten, dass die überlassene Software die in der Leistungsbeschreibung genannten Funktionen erfüllt. (3) Festgestellte Mängel sind schriftlich mitzuteilen, hinreichend konkret zu benennen und zu beschreiben. (4) Mängel werden nach unserer Wahl durch die Installation einer verbesserten Softwareversion oder durch Hinweis zur Beseitigung oder zum Umgehen der Auswirkungen des Fehlers beseitigt (Nachbesserung). Der Besteller stellt alle zur Fehlerdiagnose erforderlichen Unterlagen sowie die zur Fehlerbeseitigung erforderliche Rechneranlage und Rechnerbelegungszeit kostenlos zur Verfügung. (5) Ausgenommen von der Mängelhaftung sind Schäden, die auf natürliche Abnutzung, fehlerhafte Bedienung oder unzulässige Eingriffe zurückzuführen sind. Aufwendungen, die nicht auf Mängeln der von uns gelieferten Produkte beruhen, wird der Besteller vergüten. Dies gilt auch für den Aufwand der Fehlerlokalisierung und Aufwand, der dadurch entsteht, dass keine tagesaktuelle Datensicherung vorhanden ist. (6) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach Gefahrenübergang. (7) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. (8) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. (9) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. (10) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. (11) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 8 Haftung (1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. (2) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. (3) Wir haften insbesondere nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, sofern diese nicht mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind. Der Kunde ist für die Datensicherung verantwortlich.

§ 9 Eigentumsvorbehalt (1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.

§ 10 Datenschutz X² DataSystems verpflichtet sich dazu, Ihre Kundendaten nicht an Dritte weiterzugeben. Beim Abschluss eines Vertrages werden Ihre Adressdaten und Ihre E-Mail Adresse von X² DataSystems gesichert, gespeichert, um mit Ihnen in Kontakt treten zu können. Ein Eintrag auf einer Referenzliste von X² DataSystems wird in jedem Fall zugestimmt.

§ 11 Schlussbestimmungen (1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). (2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. (3) Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

§ 12 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Carsten Karlshaus

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Seit über 25 Jahren entwickeln wir Software und Datenbanksysteme, die für den Kunden leicht verständlich und einfach zu bedienen sind.


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